Missbrauch von Praktika gesetzlich stoppen
Vorlage einer Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG): Definition von Praktika als Lernverhältnisse unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Mindestschutzbestimmungen, Benennung von Betreuern, angemessene Vergütung, Beschränkung auf höchstens drei Monate, volle Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungs- sowie Personalvertretungsrecht