Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen Essenslieferdienst
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Worin würde nach Auffassung der Bundesregierung ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eines Essenslieferdienstes, wie Lieferando, gegenüber dessen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer bzw. Beschäftigten bestehen (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/12437), und liegt ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vor, wenn nur auf Mindestlohnniveau entlohnt, vorrangig befristet beschäftigt wird und der Einsatz von eigenen Betriebsmittel nicht entschädigt wird?