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← 🇩🇪 Bundestag/KLEINE ANFRAGEdip-57366

Mischbetriebe in der Leiharbeit mit nicht ausschließlich oder überwiegend auf Arbeitnehmerüberlassung ausgerichtetem Betriebszweck

Stage otherUpdated 4mo ago

Detailfragen zur Abgrenzung zwischen reinen Leiharbeitsbetrieben und Mischbetrieben: Kriterien der Bundesagentur für Arbeit (BA), Erteilung, Löschung und Widerruf der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis sowie Meldepflichten, Gründe für das Betreiben von Mischbetrieben, Branchenschwerpunkte, größte Mischbetriebe, Entlohnung nach Leiharbeitstarif, Kontrolle tarifrechtlicher Regelungen, Anzahl und Größe der Betriebe mit Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, Anzahl der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche, Dauer der Beschäftigungsverhältnisse, Anzahl offener Stellen insgesamt und in der Leiharbeitsbranche, Vermittlung von Arbeitslosen durch die BA insgesamt und in die Leiharbeitsbranche (2012/2013), Gültigkeit der EU-Leiharbeitsrichtlinie<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)