Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge einführen
Handlungserfordernisse für Bundesnetzagentur: Bereitstellung von 90% vertraglich vereinbarter Bandbreiten durch Internetzugangsdienste, Bußgelder und Schadenersatzansprüche für Verbraucher bei Abweichungen, Klassifizierung nach DIN-Norm für Internetzugänge (DIN 66274-2), Sicherung von quality-of-service-Werten auf Basis der ETSI EG 202 057-4, Transparenzmaßnahmen in der TK-Transparenzverordnung, Durchführung und Veröffentlichung jährlicher Qualitätsstudien zur Dienstequalität, Zertifizierung des Tools zur Qualitätsmessung von Internetanschlüssen im Sinne der TSM-Verordnung ("Telecom Single Market")