Mindestlohnregelungen und nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen Grundlagen prüft die Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte und aktuell in Vorbereitung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft politisch bestätigte Ziel umzusetzen, einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten zu entwickeln, und inwiefern werden dabei angesichts der Beschränkungen in Artikel 153 Absatz 4 und 5 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht rechtlich verbindliche EU-Instrumente und verbindliche intergouvernementale Instrumente geprüft?