Mindestlohndokumentation vereinfachen - Bürokratie abbauen
Vorlage eines Gesetzentwurfs: Beschränkung der Arbeitszeiterfassung nach dem Mindestlohngesetz auf die Dauer und auf die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, Verlängerung der Aufzeichnungsfrist auf einen Monat, dreimonatiges Rügerecht der Arbeitnehmer bei Verstoß gegen die Dokumentationspflicht, Absenkung des Schwellwerts für das Monatsentgeld auf 2.000 Euro, Ausnahme von Teilzeitbeschäftigten mit Stundenbruttoentgelt zwei Euro über Mindestlohn von der Dokumentationspflicht