Mindestlohn sichern - Umgehungen verhindern
Präzisierung des Mindestlohngesetzes bzgl. der Anrechenbarkeit von Entgeltbestandteilen: Entsprechung von Mindestlohn und reinem Stundenentgelt ohne Zuschläge, Nichtanrechnung von Einmalzahlungen, Aufwendungsersatzleistungen, Sachleistungen, Trinkgeldern u.a.; Definition vergütungspflichtiger Arbeitszeiten (Einbeziehung von Bereitschaftszeiten); klare definitorische Abgrenzung von Ehrenamt und regulären Arbeitsverhältnissen zur Vermeidung von Missbrauch, insb. bei Verschränkung von ehrenamtlicher Tätigkeit und geringfügiger Beschäftigung; Aufstockung der Planstellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit; Beibehalten der Dokumentationspflicht für Arbeitszeiten