Minderung des Schutzes von besonders schutzbedürftigen Personen bei Absenkung der Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> lnwiefern wird der Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen (Frauen und LSBTI) gemindert, wenn Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften abgesenkt werden sollen, wie z. B. Lockerungen im Bauplanungsrecht (Aussage des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, bei Spiegel online vom 21. September 2015, "Asylbewerber: De Maizière entschärft geplante Kürzungen für Flüchtlinge") – , gerade im Hinblick auf die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte "Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in Flüchtlingsunterkünften” von 2015, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den spezifischen Bedarf von besonders schutzwürdigen Personen, z. B. abschließbare Hygieneräume, zu berücksichtigen?