Minderung der Anschaffungs- oder Herstellerkosten bei Wirtschaftsgütern nach den geplanten Änderungen des § 7 des Einkommensteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist nach den geplanten Änderungen zu § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG; Investitionsabzugsbeträge) im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/4902) die wahlweise Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten um bis zu 40 Prozent bei Wirtschaftsgütern möglich, die nicht erst im Jahr der gewinnerhöhenden Hinzurechnung angeschafft wurden, sondern bereits länger zum Betriebsvermögen gehören, und wie ergeben sich die im Gesetzentwurf hierzu angegebenen Steuermindereinnahmen von jährlich 40 Mio. Euro (volle Jahreswirkung) konkret (bitte mit Begründung sowie Darstellung der Berechnung der Steuermindereinnahmen inklusive deren Aufteilung auf die Teilbereiche Wegfall der Funktionsbenennung und Inanspruchnahme bei Betriebseröffnungen)?