Mindereinnahmen im Fall eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche fiskalischen Mindereinnahmen wären zu erwarten, wenn der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf die von der EU dafür freigegebenen arbeitsintensiven Dienstleistungen angewandt würde (bitte aufschlüsseln nach den in Anhang IV der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL – 4 genannten Punkten 1 bis 5 sowie jeweils nach Mindereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen)?