Mindereinnahmen hinsichtlich der Stromsteuer im Rahmen der Erhebung des EU-Mindestmaßes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindereinnahmen bei der Stromsteuer bei der Erhebung des EU-Mindestmaßes, und wie teilen sich diese Mindereinnahmen auf Haushalte und Unternehmen auf (falls keine Berechnungen vorliegen, bitte Schätzungen angeben)?