Mindereinnahmen bei Sozialversicherungen und Steuern im Falle einer Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch sind nach Schätzung der Bundesregierung die Mindereinnahmen in den Sozialversicherungen und bei den Steuern, wenn die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung um 80 Euro pro Monat nach oben, also von 450 Euro auf 530 Euro, erhöht wird (bitte Sozialversicherungsarten, Steuerarten und Steuergläubiger separat ausweisen)?