Minderabflüsse aus dem Haushaltstitel "Überregionale Forschungsförderung im Hochschulbereich" seit 2007
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen kommt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Hinblick auf die seit 2007 fertiggestellten Forschungsbauten mit einem Volumen von lediglich 221 Mio. Euro und damit weniger als einer einzigen vollen Jahresrate von 298 Mio. Euro, permanenten Minderabflüssen aus dem Bundeshaushalt in diesem Bereich seit 2007 und der Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe 2010 mit über 95,7 Mio. Euro aus dem Titel „Überregionale Forschungsförderung im Hochschulbereich“ (Kapitel 30 03 Titel 882 01) in der sogenannten Haushaltsfibel (S. 161) zum Regierungsentwurf 2012 zu dem Schluss, dass sich das „Verfahren nach AV-FuG (Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten) bewährt hat“, und wie will die Bundesregierung im Hinblick auf die in § 11 AV-FuG vorgesehene Evaluierung der Ausgestaltung dieser Gemeinschaftsaufgabe bis Mitte 2012 die angeführten Mängel künftig abstellen?