Migrationshintergrund von Tatverdächtigen in der Kriminalstatistischen Auswertung "Partnerschaftsgewalt"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Berücksichtigt die Kriminalstatistische Auswertung "Partnerschaftsgewalt" (Berichtsjahr 2021, S. 1) nach Kenntnis der Bundesregierung bei den deutschen Tatverdächtigen keinen eventuellen Migrationshintergrund, weil dazu keine Daten vorliegen, oder gibt es hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung einen anderen Grund, und wenn ja, welchen?