Mietverträge für die Neubauten des BMBF und des BMI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Laufzeit sind im Zusammenhang mit dem Berlin/Bonn-Gesetz die Mietverträge für Mieter angelegt, die die für die komplette Belegschaft errichteten Neubauten, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium des Innern, zwischennutzen sollen, und wie viele der im zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2014 neu ausgebrachten Stellen haben jeweils ihren Dienstsitz in Berlin bzw. in Bonn?