Änderung des Mietrechts zur Verhinderung von Mieterhöhungen ohne jede Gegenleistung: Einbringung eines Gesetzentwurfs betr. Zulässigkeit von Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten nur bis zur Höhe des Inflationsausgleichs, Ausschluss von Mieterhöhungen allein wegen der Wiedervermietung einer Wohnung