Änderung des Mietrechts zur Verhinderung von Mieterhöhungen ohne jede Gegenleistung: Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Zulässigkeit von Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten nur bis zur Höhe des Inflationsausgleichs bzw. 2 Prozent im Jahr