Methodisches Vorgehen sowie Vorlage eines Rechtsbereinigungsgesetzes zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das Rechtsbereinigungsgesetz zur Umstrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorzulegen, und ist die Bundesregierung bereit, die im Rahmen der Umstrukturierung der WSV beabsichtigte Errichtung einer Generaldirektion auch ohne den Beschluss eines Rechtsbereinigungsgesetzes durchzuführen?<br /> <br /> Deckt sich die Vorgehensweise des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen der Reform der WSV mit anerkannten methodischen Grundlagen, wie der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit Beschluss vom 25. Mai 2011 (Ausschussdrucksache 17(8)3018 (neu)) vorgegeben hat, und wurde über das weitere methodische Vorgehen Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof (BRH) hergestellt?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Vorgehen bei der Organisationsuntersuchung im Rahmen der Reform der WSV ergebnisoffen erfolgt ist, und wenn ja, wie erklärt sie, dass sie die künftige Aufbauorganisation an den Anfang der Organisationsuntersuchung gestellt hat, also ohne eine abgeschlossene Personalbedarfsermittlung und ohne eine Geschäftsprozessanalyse?