Messung der Beschleunigung der Visa-Verfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie misst die Bundesregierung eine Beschleunigung der Visa-Verfahren im Sinne ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 20/10565, wenn "[…] die Bearbeitungszeit immer vom konkreten Einzelfall abhängig ist, […] und […] daher statistisch nicht erfasst [wird] (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Stefan Keuter (AfD) auf Bundestagsdrucksache 20/5490), und was sind die Kriterien für ein beschleunigtes Verfahren?