Merkmale "harter und "weicher" Staatsverträge im Bereich Verkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Merkmale kennzeichnen aus Sicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr "harte Staatsverträge" (z. B. Staatsvertrag Feste Fehmarnbeltquerung) und "weiche Staatsverträge" (z. B. vertragliche Übereinkünfte zum Ausbau der Zulaufstrecken zum Brenner Basistunnel), und wie unterscheiden sich diese in ihren Rechtsfolgen (Quelle: Aussage eines Vertreters des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in einer Videoschalte auf Einladung des Bayerischen Staatsministers für Wohnen, Bau und Verkehr am 25. Oktober 2022, Beginn 15:30 Uhr)?