Merit-Order-Effekt für von der EEG-Ausgleichsregelung begünstigte Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung für ausgeschlossen, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fallen, stärker von der Absenkung der Börsenpreise infolge der Einspeisung von EEG-Strom profitieren als sie selbst an Umlage zahlen, und liegen der Bundesregierung Studien vor, die darauf hinweisen, dass von der besonderen Ausgleichsregelung begünstigte Unternehmen stärker vom EEG über den Merit-Order-Effekt profitieren als sie selbst an EEG-Zahlungen leisten?