Menschenrechtsschutz im Bereich der Militärpolitik der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat sich die Bundesregierung angesichts der Pläne für eine weiter vorangetriebene Integration der militärischen Kapazitäten und Einsatzfähigkeiten der EU mit der Frage des Menschenrechtsschutzes angesichts der expliziten Nichtzuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des noch nicht verwirklichten, obwohl gemäß der EU-Verträge verpflichtend vorgesehenen, Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention auseinandergesetzt, und wie sollte nach der Vorstellung der Bundesregierung mit diesem Problem im Bereich der Militärpolitik umgegangen werden?