Menschenrechtsschutz im Abschlussdokument der UN-Klimakonferenz in Paris
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat sich die Bundesregierung im Vorfeld der UN-Klimakonferenz in Paris dafür eingesetzt, dass der Menschenrechtsschutz sowohl in der Präambel als auch in Artikel 2 eines möglichen Abschlussdokuments explizit aufgegriffen wird? <br /> <br /> Welche ist die aktuelle Position der Bundesregierung zur Frage, ob der Menschenrechtsschutz explizit in Artikel 2 eines möglichen Abschlussdokuments der UN-Klimakonferenz erwähnt werden sollte, und mit welcher Begründung vertritt sie diese?