Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen stärken
Konkretisierung menschenrechtlicher Verpflichtungen von Unternehmen im Rahmen der Überarbeitung der OECD-Leitsätze, Geltung für sämtliche Geschäftstätigkeiten von Firmen, Verankerung länderbezogener Rechnungspflichten, Sanktionierung von Leitsatz-Verstößen, Mindeststandards für die Nationalen Kontaktstellen (NKS), Revisionsmechanismus, Überprüfung der deutschen NKS, Beschwerde- und Umsetzungsverfahren, Regelungen zur menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung