Menschenrechtslage in Usbekistan als expliziter Tagesordnungspunkt auf der Agenda des EU-Außenministerrates
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen ist die Menschenrechtslage in Usbekistan über die Behandlung der EU-Zentralasienstrategie hinausgehend seit dem Jahr 2010 nach meiner Kenntnis kein expliziter Tagesordnungspunkt auf der Agenda des EU-Außenministerrates mehr, obwohl keine Verbesserung der Menschenrechtssituation im Land zu beobachten ist?