Menschenrechtsklauseln in Verträgen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland
Menschenrechtsklauseln in Abkommen der EU mit Drittländern: Zweck, Evaluation der Wirksamkeit, Stellenwert in der deutschen Menschenrechtspolitik, Überwachung der Umsetzung der Menschenrechte in den Partnerländern, Sanktionierung von Verstößen, Wahl geeigneter Maßnahmen, Leitlinien und gemeinsame Verhandlungsposition der EU, Kompetenzen der Vertragsausschüsse, Menschenrechtsklauseln in zukünftigen Abkommen, Unterrichtung des Deutschen Bundestages, Human Rights Impact Assessment (HRIA), Beschwerdemechanismus<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)