Menschenrechtsaspekte bei der Weiterentwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrolle auf EU-Ebene
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie konkret setzt sich die Bundesregierung nach dem mir bekannt gewordenen Scheitern eines entsprechenden Vorstoßes im Zuge der vergangenen Verhandlungen um eine Weiterentwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrolle auf EU-Ebene dafür ein, dass Menschenrechtsaspekte doch noch als ein normatives Kriterium für die Entscheidung über die Vergabe von Exportgenehmigungen an die europäischen Unternehmen festgeschrieben werden, und welche weiteren Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um auf europäischer Ebene zukünftig durch technische Weiterentwicklung entstehende Lücken durch nichtgelistete Technologien bei der Kontrolle des Exports von Überwachungstechnik zeitnah zu schließen?<br />