Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten bei internationalen Lieferketten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verabschiedung eines Gesetzes zur Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im französischen Recht ebenfalls gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für internationale Lieferketten verbindlich festzuschreiben (www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/frankreich-laesst-multis-haften-134958383.html), und erkennt die Bundesregierung, dass die juristische Klarheit und Rechtssicherheit, die ein solches Gesetz schaffen würde, auch im Interesse deutscher Unternehmen wäre?