Menschenrechte in der Republik Guinea
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierang darüber, inwiefern in der Republik Guinea das Recht auf freie Meinungsäußerung (vor allem in politischer Hinsicht) ausgeübt werden kann, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von (u. a. auch aus Deutschland zurückgeführten) Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und Oppositionellen im Land?