Menschenrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Neues Konzept zur Umsetzung des "Aktionsplans Menschenrechte 2010 bis 2012" als Entscheidungsgrundlage für entwicklungspolitische Vorhaben: institutionelle Verankerung, menschenrechtsorientierte Politikkohärenz, Umsetzung des VN-Sozialpakts, Politikdialog und Beurteilung der Menschenrechtssituation in Partnerländern, Versagung von Budgethilfen, Überprüfung von Entwicklungsprojekten, Konfliktanalysen, menschenrechtsbezogene Beaufsichtigung unternehmerischen Handelns, Corporate Social Responsibility (CSR)<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)