Menschenrechte im Handels- und Investitionsabkommen der UN
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung sich dafür verwendet, dass im Entwurf für ein Abkommen (UN-Treaty-Prozess) von einem Vorrang von Menschenrechten in Handels- und Investitionsabkommen nichts mehr zu finden ist (vgl. Frankfurter Rundschau vom 12. Oktober 2018, S. 12), und wie sieht sie durch so ein Vorgehen die Kohärenz ihrer Politik mit der Agenda 2030 und ihren Menschenrechtskonzepten gewahrt?