Menschenrecht auf gute Pflege verwirklichen - Soziale Pflegeversicherung solidarisch weiterentwickeln
<strong>Vorlage eines Gesetzentwurfs für eine grundlegende Reform der Pflegeabsicherung im Wege einer deutlichen Anhebung und Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung, einer Entlastung Angehöriger, einer attraktiveren Gestaltung der Pflege und Anerkennung der Pflegeberufe sowie einer gerechten und stabilen Finanzierung</strong><br /> <br /> Abschaffung des Teilkostenprinzips zugunsten einer solidarischen Leistungsgestaltung entsprechend individueller Bedürfnisse, Ausgleich des Realwertverlustes der Pflegeleistungen als Sofortmaßnahme, sofortige Erhöhung der Sachleistungsbeträge je Kalendermonat um weitere 25 Prozent, Ersetzen der Dynamisierungsregeln durch eine jährliche regelgebundene Leistungsdynamisierung, Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens, Erfassen kognitiver und/oder psychischer Einschränkungen, Überwindung des starren Pflegestufenmodells und Orientierung an der Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe, Bestandsschutz in Höhe des bisherigen Leistungsanspruchs, Gewährleistung geschlechter- und/oder kultursensibler Pflege und Assistenz, Methode zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen, Einführung einer sechswöchigen arbeitgeberfinanzierten Pflegezeit für Arbeitnehmer zur Pflege Angehöriger, Ermöglichung von Teilzeitvereinbarungen und flexiblen Arbeitszeitregelungen bei dauerhafter Angehörigenpflege, Sicherstellung notwendiger Beratung, Ausbau alternativer Wohn- und Versorgungsformen, Verbesserung der Rentenversicherungsbeiträge für Zeiten der Angehörigenpflege, Erhöhung des gesetzlichen Pflege-Mindestlohns für Tätigkeiten in der Grundpflege auf 12,50 Euro/Stunde, Umwandlung von Minijobs in der Pflege in reguläre und tariflich bezahlte Arbeitsplätze, ausreichende Ausstattung mit qualifiziertem Personal in ambulanten und stationären Einrichtungen, Nichteinführen des Pflegevorsorgefonds, Beenden der steuerlichen Förderung der ergänzenden privaten Pflegeversicherung ("Pflege-Bahr"), Rückabwicklungsrecht für die Versicherten, Einführung einer solidarischen Gesundheitsversicherung (Bürgerversicherung)