Menschenrecht auf Bildung für das eingeborene Volk der Sentinelesen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Haltung zum eingeborenen Volk der Sentinelesen, dem sie ein Recht auf ein "isoliertes Leben" zugesteht (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 137 des Abgeordneten Eugen Schmidt auf Bundestagsdrucksache 20/15135), das von ihr an anderer Stelle proklamierte "Menschenrecht auf Bildung" (www.bmz.de/de/themen/menschenrecht-bildung), und wenn ja, wie, oder muss dieses proklamierte Menschenrecht nach Ansicht der Bundesregierung bei dem Volk der Sentinelesen hinter dem Recht auf ein "isoliertes Leben" zurückstehen, das sich aus den "kollektiven Menschenrechten" ergebe?