Menschenhandel bekämpfen - Opferschutz stärken
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Hinwirken auf einen ganzheitlichen Ansatz betr. Bekämpfung des Menschenhandels sowie auf Einzelmaßnahmen in den Bereichen Opferschutz und Prävention, Koordinationstelle der EU, umfassender Rechtsrahmen, innerstaatliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten; zügige Ratifikation betr. Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates, KOM(2010) 95 endg., Ratsdok. 8157/10 (BR-Drs 181/10)