Mensch und Umwelt schützen - Entprivilegierung von Windenergieanlagen
Gesetzgeberische Maßnahmen zur Aufnahme von Bauteilen und/oder Komponenten von Windenergieanlagen als überwachungsbedürftig in das Produktsicherheitsgesetz, Festsetzung von Prüfzyklen, Einführung unabhängiger u. wiederkehrender Drittprüfungen auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung, erstmalig innerhalb von zwölf Monaten, Stilllegung von Anlagen ohne gültige Drittprüfung, Schaffung eines bundesweiten Zentralregisters sowie einer Meldepflicht für Havariefälle