Meldungen von Todesfällen sowie Geburts- oder Folgeschäden nach Verwendung wehenauslösender Medikamente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist aus Sicht der· Bundesregierung ausreichend sichergestellt, dass Todesfälle und Geburts- oder Folgeschäden nach Verwendung wehenauslösender Medikamente im Rahmen des Off-Label-Use, über die jedem Fall von der medizinischen Einrichtung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden?