Meldungen von Ausländerbehörden zum Widerruf des Schutzstatus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Meldungen von Ausländerbehörden, die infolge der in Bezug auf § 72 AsylG unmittelbar geltenden Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes) einen Widerruf des Schutzstatus (§§ 73 ff. AsylG) rechtfertigen könnten, sind dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit dem 21. Juli 2015 registriert (vgl. Drucksache 6/12794 des Sächsischen Landtags)?