Meldungen über fehlerhafte Schutzmasken und Schutzausrüstungen an das RAPEX-System
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordnete Behörden trotz entsprechender Erkenntnisse keine eigenen Meldungen über fehlerhafte Schutzmasken und Schutzausrüstungen in das gemeinschaftliche System zum raschen Informationsaustausch "RAPEX" gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit vorgenommen bzw. veranlasst (www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/masken-rapex-101.html), obwohl sich die entsprechende Durchführungsleitlinie der Europäischen Kommission (https://eur-lex.europa.eu/legal-cont ent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019D0417&fr om=EN) ausdrücklich nicht nur an die für die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden, sondern an alle mitgliedstaatlichen Behörden richtet, die auf dem Gebiet der Produktsicherheit tätig und Teil des RAPEX-Netzes sind, einschließlich der für die Kontrollen an den Außengrenzen zuständigen Behörden, und wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass im Interesse der Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch aus Deutschland adäquat Informationen über fehlerhafte Schutzmasken und Schutzausrüstungen in das RAPEX-System gemeldet werden?