Meldungen über die Aufgabe der militärischen Nutzung bestimmter Liegenschaften an die Finanzämter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen genauen Zeitpunkten hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemäß § 19 des Grundsteuergesetzes jeweils den örtlich zuständigen Finanzämtern innerhalb von drei Monaten die Aufgabe der militärischen Nutzung und damit den Wegfall des Grundes für die Grundsteuerbefreiung der folgenden Liegenschaften angezeigt: Umnutzung der Militäranlagen in Stavenhagen, Schließung des militärischen Teils des Flugplatzes Neubrandenburg-Trollenhagen, Schließung des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums in Flensburg, Auflösung der Rantzau-Kaserne in Boostedt und die Schließung der Militärliegenschaften in Eggesin-Karpin?