Meldungen des marokkanischen Nachrichtendienstes zu Anis Amri
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/11027 zu Frage 1q, S. 8) zum Fall Anis Amri einerseits behauptet, dass es sich bei den Meldungen des marokkanischen Nachrichtendienstes vom September/Oktober 2016 um "Erkenntnisanfragen", nicht um Warnungen handelte, dann aber angibt, dass das BfV beim marokkanischen Dienst "überermittelten Erkenntnisse" prüfen sollte, und warum unterblieb die im GTAZ vereinbarte Prüfung der Erkenntnisse durch das BfV beim marokkanischen Nachrichtendienst dann vollständig?