Meldung von Tötungsdelikten in einen Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rücksprachen führt das Bundeskriminalamt in der Regel mit einem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) über die Nicht-/Einstufung bzw. Meldung eines Tötungsdeliktes in einen Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität durch das jeweilige LKA?