Meldung von möglichen Verletzungen der Berufspflicht durch Ärzte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es bei Auffälligkeiten oder Verdachtsmomenten im Zusammenhang mit der Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten – unabhängig davon, ob es sich um inländische oder ausländische Ärztinnen und Ärzte handelt – eine geregelte Informationskette gibt, durch die die jeweils zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte darüber informiert werden, wo diese Ärztinnen und Ärzte beschäftigt sind oder waren, und wenn ja, wie ist diese Informationskette konkret ausgestaltet?