Meldung von festgestellten Manipulationen bei den Schadstoffemissionswerten von Dieselfahrzeugen an die EU-Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, entsprechend ihren Verpflichtungen nach der europäischen Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) bzw. nach der Richtlinie (2007/46/EG) die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festgestellten Manipulationen der Schadstoffemissionswerte verschiedener Dieselfahrzeuge umgehend und regelmäßig als RAPEX-Meldung (RAPEX-Schnellwarnsystem) (Richtlinie – RL – 2001/95/EG, Artikel 12 bzw. Verordnung – V – 765/2008/EG, Artikel 22) bzw. als Informationsmeldung (RL 2001/95/EG, Artikel 11 bzw. V 765/ 2008/EG, Artikel 23) an die EU-Kommission zu melden, damit RAPEX seinem Auftrag entsprechend u. a. den zeitnahen EU-weiten Informationsaustausch über die sich daraus ergebenden Maßnahmen und ihre Überwachung gewährleisten konnte und die diversen Abgasmanipulationen in den wöchentlichen Berichten über aktuelle RAPEX-Warnungen veröffentlicht werden konnten, und wenn nein, warum nicht?