Meldung über sexuelle Übergriffe gegen Frauen auf einem Bahnhofsvorplatz in NRW
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern (ggf. bei der Bundespolizei) in den ersten Tagen des Jahres 2016 aus Nordrhein-Westfalen eine Meldung über elf auf einem Bahnhofsvorplatz begangene sexuelle Übergriffe zum Nachteil junger Frauen durch jeweils eine 40- bis 50-köpfige Personengruppe (vgl. die Antwort auf meine Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/7920) bzw. eine Fortschreibung einer solchen Meldung eingegangen, und wenn ja, wann erlangten die einzelnen behördeninternen Stellen einschließlich der Behördenleitung davon jeweils Kenntnis?