Meldung des Stromverbrauchs der Letztverbraucher an das Marktstammdatenregister
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es für die Bundesregierung beim Aufbau des Marktstammdatenregisters notwendig, Letztverbrauchern im Strommarkt im Zuge der Umsetzung des Registers zusätzlich die Marktrolle als Weiterverteiler des Stroms zuzuweisen, wie es die Bundesnetzagentur durch ihre derzeitige Umsetzung der Marktstammdatenregisterverordnung vorsieht, und wenn ja, warum?