Meldung des Niedrigstenergie-Gebäudestandards für die Errichtung von Nichtwohngebäuden im Eigentum der öffentlichen Hand nach Brüssel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung den aufgrund von EU-Vorgaben von ihr festzulegenden Niedrigstenergiegebäudestandard für die Neuerrichtung von Nichtwohngebäuden im Eigentum der öffentlichen Hand bereits nach Brüssel gemeldet (bitte Datum und Definition angeben), und falls nein, warum hat sie die im Vierten Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes festgelegte Frist vom 1. Januar 2017 überschritten (vgl. § 2a Absatz 3)?