Meldung der BImA von zuvor militärisch genutzten Grundstücken beim Finanzamt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in den letzten fünf Jahren in Fällen, in denen ihr zuvor militärisch genutzte und daher von der Grundsteuer befreite Grundstücke mit dem Auftrag der Vermarktung übergeben wurden, die Aufgabe der Nutzung zu militärischen Zwecken dem örtlich zuständigen Finanzamt gemäß § 19 des Grundsteuergesetzes innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der begünstigten Nutzung mitgeteilt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?