Meldung an Behörden bzw. Datenbanken bei Verdacht oder Erkenntnis einer extremistischen Haltung oder Radikalisierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> An welche Behörden bzw. Datenbanken auf europäischer, nationaler oder regionaler (Bundesländer) Ebene müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweils zuständigen Dienststellen einen Verdacht oder die Erkenntnis mitteilen, wenn bei einer Person im Zuge ihrer Festnahme, Verurteilung oder im Laufe ihrer Strafhaft eine extremistische Haltung oder Radikalisierung vermutet bzw. festgestellt wurde, und wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in entsprechenden europäischen Datenbanken wie zum Beispiel im "Europol-Informationssystem" (EIS) oder der Datenbank "Hydra" von Europol gespeichert (bitte mit Angabe der Zahl der erfassten Personen insgesamt sowie die Anzahl der in Deutschland aufhältigen Personen sowie der insgesamt erfassten deutschen Staatsbürger nach Aufenthalt im In- und Ausland)?