Melderechtsrahmengesetz (MRRG) (G-SIG: 00020449)
<b>Bezug:</b> BVerfGE 6,32 - BVerfGE 27,1 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage für die anstehende Neuordnung des Melderechts der Länder, insbesondere Sicherstellung eines wirksamen Datenschutzes im Meldewesen: Aufstellung von Regeln über das Erheben, Verarbeiten und Übermitteln sowie die Zweckbindung personenbezogener Daten, Festlegung der Meldepflichten der Einwohner, Definition der Schutzrechte des Betroffenen sowie eines besonderen Meldegeheimnisses, Begrenzung des Umfangs der zu registrierenden Daten, Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Speicherung der Seriennummern der Personalausweise durch die Meldebehörde ist zulässig, sie unterliegen aber nicht dem unbeschränkten Zugriff der Sicherheitsbehörden. Für Zwecke des Suchdienstes darf die Anschrift am 1.9.39 bei Vertriebenen erhoben werden. Die Anforderungen an die Zulässigkeit von Datenübermittlungen werden verschärft, für die Sicherheitsbehörden wird eine Aufzeichnungspflicht betreffend die Übermittlungsvorgänge statuiert. Die Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betroffenen wird konkretisiert. Für die Religionsgesellschaften wird die Zahl der übermittlungsfähigen Daten erweitert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenschutz/Sicherstellung eines wirksamen Datenschutzes im Meldewesen * Meldepflicht/Festlegung der Meldepflichten der Einwohner * Wehrpflichtgesetz/Änderung § 24: Regelung der An- und Abmeldepflicht für Wehrpflichtige * Zivildienstgesetz/Änderung § 23: Regelung der An- und Abmeldepflicht für Zivildienstleistende