Meldepflicht für Verkehrsunternehmen im Rahmen der Einnahmenaufteilung für das Deutschlandticket
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Ländern eine gesetzlich geregelte Meldepflicht für Verkehrsunternehmen, die das Deutschlandticket vertreiben und daher an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, und wenn nein, wie soll nach Bewertung der Bundesregierung verhindert werden, dass Verkehrsunternehmen zum Beispiel Mehreinnahmen durch den Vertrieb des Tickets nicht an die Sammelstelle des "Clearing light" der ARGE Deutschland-Ticket melden?